Redaktionsrichtlinien
Wie wir arbeiten
Fassung vom 01.09.2026. Verantwortlich nach § 18 Abs. 2 MStV: Daniel Hoffmann, Bahnhofstr. 17, 39104 Magdeburg.
1. Wie ein Produkt in den Bestand kommt
Wir nehmen ein Produkt auf, wenn es in Deutschland vertrieben wird, sich an Unternehmen richtet und in eine unserer Kategorien passt. Anbieter können ein Produkt vorschlagen; ein Anspruch auf Aufnahme entsteht daraus nicht, und Geld verschafft ihn auch nicht.
Ein Produkt erscheint erst, wenn eine Person aus der Redaktion Preis, Funktionsumfang und die Angaben zu deutschen Pflichten durchgesehen hat. Ein Eintrag, der nur aus Herstellerangaben besteht, wäre in einer Stunde erstellt und hätte keinen Wert.
2. Wie eine Prüfung abläuft
Jede Prüfung folgt denselben vier Schritten.
- Angaben aufnehmen. Preisliste, Funktionsbeschreibung und Konformitätsangaben aus öffentlich zugänglichen Quellen, jeweils mit dem Datum der Erhebung.
- Gegenprüfen. Soweit möglich im Produkt selbst, sonst in der technischen Dokumentation oder durch schriftliche Rückfrage beim Anbieter.
- Eintragen. Bestätigt als „ja“, widerlegt als „nein“, alles Übrige als „nicht geprüft“.
- Nachprüfen. Preise sehen wir mindestens halbjährlich erneut durch, Angaben zu gesetzlichen Pflichten bei jeder relevanten Rechtsänderung.
3. Die drei Zustände, und warum sie getrennt bleiben
In unseren Prüflisten bedeutet ein Häkchen: Wir haben bestätigt, dass das Produkt dies leistet. Ein Strich bedeutet: Wir haben bestätigt, dass es dies nicht leistet. Ein Fragezeichen bedeutet: Wir haben es nicht geprüft.
Diese Unterscheidung ist kein Formalismus. Würden wir „nicht geprüft“ als „nein“ darstellen, veröffentlichten wir eine unwahre Tatsachenbehauptung über ein benanntes Unternehmen. Das wäre wettbewerbsrechtlich angreifbar und wäre vor allem falsch.
4. Wie eine Note entsteht
Die Note ist der auf eine Nachkommastelle gerundete Durchschnitt der veröffentlichten Bewertungen in vier Dimensionen: Bedienung, Preis-Leistungs-Verhältnis, Kundenbetreuung und Funktionsumfang.
Sie wird von der Datenbank berechnet, sobald eine Bewertung freigeschaltet, geändert oder gelöscht wird. Es gibt kein Eingabefeld, in das eine Redakteurin eine Note eintragen könnte. Das ist keine Selbstverpflichtung, sondern eine Eigenschaft des Systems.
Ein Produkt ohne veröffentlichte Bewertung trägt keine Note. In der Oberfläche steht dann ein Strich. Wir setzen weder einen Schätzwert noch einen Kategoriedurchschnitt ein.
5. Wie Bewertungen moderiert werden
Jede eingereichte Bewertung wird von einer Person gelesen, bevor sie erscheint. Eine automatische Veröffentlichung gibt es nicht. In der Regel dauert die Prüfung zwei bis fünf Werktage.
Geprüft wird auf:
- Nachvollziehbarkeit: Passen Rolle, Betriebsgröße und beschriebene Nutzung zusammen? Werden konkrete Abläufe genannt?
- Mehrfacheinreichung: Zu jeder Einreichung wird ein gesalzener Hashwert der IP-Adresse gespeichert, niemals die Adresse selbst. Mehrere Einreichungen zum selben Produkt aus derselben Quelle fallen dabei auf und werden der Moderation angezeigt.
- Interessenkonflikt: Beiträge von Mitarbeitenden, Vertriebspartnern oder Wettbewerbern des Anbieters veröffentlichen wir nicht.
- Gegenleistung: Wer für eine Bewertung bezahlt wurde, wird nicht veröffentlicht.
Wer den Einsatz belegen möchte, kann eine Rechnung oder einen Vertragsauszug des Anbieters vorlegen. Die Bewertung trägt dann den Hinweis „Rechnung des Anbieters geprüft“. Das ist freiwillig und kein Nachteil, wenn es unterbleibt.
Diese Angaben erfüllen unsere Informationspflicht nach § 5b Abs. 3 UWG. Wir beschreiben hier bewusst den konkreten Ablauf, weil eine allgemein gehaltene Zusage schlechter ist als gar keine: Sie lässt sich widerlegen.
6. Antworten der Anbieter
Anbieter dürfen auf eine veröffentlichte Bewertung antworten. Die Antwort erscheint sichtbar als solche gekennzeichnet unter der Bewertung. Wir kürzen sie nicht und verändern sie nicht, und wir löschen die zugrunde liegende Bewertung nicht, weil eine Antwort vorliegt.
7. Trennung von Werbung und Redaktion
Derzeit bestehen keine aktiven Vermittlungsvereinbarungen. Künftige vergütete Links werden vor dem Klick mit dem Wort Werbung gekennzeichnet.
Auf Note, Reihenfolge und Aufnahme in den Bestand hat eine solche Vereinbarung keinen Einfluss. Die Reihenfolge einer Rangliste ergibt sich aus der berechneten Note und bei Gleichstand aus der Zahl der Bewertungen. Einzelheiten stehen im Affiliate-Hinweis.
8. Korrekturen
Wenn wir etwas falsch dargestellt haben, korrigieren wir es und vermerken das Datum der Änderung am Eintrag. Bei wesentlichen inhaltlichen Korrekturen an einem Ratgeberbeitrag weisen wir zusätzlich im Text darauf hin.
Korrekturwünsche von Anbietern behandeln wir wie alle anderen: Wer eine überprüfbare Quelle nennt, bekommt eine Korrektur. Wer eine günstigere Darstellung ohne neue Fakten wünscht, bekommt sie nicht.
9. Wo unsere Prüfung endet
Wir sind eine kleine Redaktion und keine Prüfungsgesellschaft. Wir testieren keine GoBD-Konformität und führen keine technischen Sicherheitsprüfungen durch. Wenn wir ein GoBD-Testat nennen, geben wir wieder, was der Anbieter angegeben hat, und schreiben dazu, ob wir Prüfer und Jahr verifizieren konnten.
Unsere Beiträge ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Für Ihren konkreten Fall fragen Sie Ihre Steuerkanzlei.
