Cookie-Richtlinie
Was diese Seite auf Ihrem Gerät speichert
Die vollständige Liste
| Bezeichnung | Art | Zweck | Dauer |
|---|---|---|---|
pm-consenttechnisch notwendig | Lokaler Speicher | Speichert Ihre Entscheidung im Einwilligungsbanner samt Fassung der Datenschutzerklärung und Zeitpunkt, damit wir nicht bei jedem Aufruf erneut fragen. | Bis Sie ihn löschen oder eine neue Fassung der Erklärung erscheint |
Das ist die gesamte Liste. Es gibt keinen weiteren Eintrag, keinen Zähler, keinen Werbekennung und keine Einbindung eines fremden Dienstes, die einen setzen könnte.
Warum es überhaupt ein Banner gibt
Nach § 25 Abs. 2 TDDDG braucht ein technisch notwendiger Speicherzugriff keine Einwilligung. Der oben genannte Eintrag wäre also auch ohne Banner zulässig.
Wir fragen trotzdem, und zwar aus einem praktischen Grund: Sollten wir später eine Reichweitenmessung einbinden, brauchen wir dafür eine dokumentierte Einwilligung. Ein Banner, das erst dann erscheint, kommt für alle zu spät, die schon vorher da waren.
Was Sie zustimmen können
Im Banner gibt es eine Schaltfläche für die Reichweitenmessung. Derzeit ist keine eingebunden, und Ihre Zustimmung löst deshalb nichts aus. Sie wird gespeichert für den Fall, dass sich das ändert. Wenn es soweit ist, nennen wir das Werkzeug hier namentlich und holen bei einer wesentlichen Änderung eine neue Einwilligung ein.
Wie Sie Ihre Entscheidung ändern
Über den Link „Cookie-Einstellungen“ im Fußbereich jeder Seite. Der Widerruf ist mit demselben Aufwand möglich wie die Erteilung, so wie es Art. 7 Abs. 3 DSGVO verlangt.
Sie können den Eintrag außerdem jederzeit in Ihrem Browser löschen. Danach erscheint das Banner beim nächsten Aufruf erneut, weil wir Ihre frühere Entscheidung dann nicht mehr kennen.
Was auf verlinkten Seiten gilt
Wenn Sie zu einem Softwareanbieter wechseln, gelten dort dessen Regeln. Manche Anbieter setzen unmittelbar nach dem Aufruf Werbekennungen. Darauf haben wir keinen Einfluss und können dafür nicht einstehen.
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Welche Daten wir im Einzelnen verarbeiten, auf welcher Rechtsgrundlage und wie lange, steht in der Datenschutzerklärung.
